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Fahrer und Plattformarbeit

RL (EU) 2024/2831 · MiLoG · § 7 SGB IV

Status, Bezahlung und Transparenz bei algorithmischer Steuerung.

Status
Fahrer sind entweder selbstständig mit eigenem Gewerbe oder angestellt. Die Einordnung richtet sich nach der tatsächlichen Durchführung, nicht nach der Bezeichnung im Vertrag. Wir prüfen Weisungsgebundenheit, Eingliederung und Unternehmerrisiko vor der Freigabe.
Bezahlung
Bei Anstellung gilt mindestens der gesetzliche Mindestlohn, auch für Warte- und Wegezeiten. Trinkgeld gehört vollständig dem Fahrer und wird nicht angerechnet.
Algorithmische Steuerung
Wir legen offen, nach welchen Kriterien Aufträge zugewiesen und Schichten vergeben werden. Ablehnungen führen nicht automatisch zu Sperren; über Sperren entscheidet ein Mensch, und sie sind begründet und anfechtbar.
Daten der Fahrer
Standortdaten werden nur während einer aktiven Tour verarbeitet. Es findet keine Auswertung von Verhalten in Pausen oder im Offline-Zustand statt.
Sicherheit
Ausrüstung, Versicherungsnachweis und Fahrzeugzustand werden geprüft. Aufträge dürfen bei Gefahr, Unwetter oder Überlastung abgelehnt werden, ohne Nachteil im Fahrerprofil.
Mustertexte für den Prototyp. Vor dem Livegang von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen lassen und die Platzhalter (Register, USt-IdNr., Anschrift) ersetzen.
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